27-05-2025, 19:24
Immer von der 3-jährigen Regelverjährung ausgehen - und dann nach den Ausnahmen suchen (Zahlreich) . Aber hier wohl 3 Jahre
Aber offensichtlich steht das Haus nun leer und soll verkauft werden? Falls Du von Zugewinn sprichst, gehört das Haus Dir zu 100% (Grundbuch)
Wegen der Nutzungsentschädigung reden wir nun vom Zeitraum April - September. Monatlich: 800 €. In Anbetracht weiterer spaßiger Angelegenheiten, die eine Scheidung so mit sich bringt, würde ich davon abraten, ein weiteres Fass aufzumachen.
Neues Aktenzeichen. Separate Sache. Separate Rechnung vom Anwalt. Prozessrisiko. Das klingt nicht wirklich verlockend
Aber offensichtlich steht das Haus nun leer und soll verkauft werden? Falls Du von Zugewinn sprichst, gehört das Haus Dir zu 100% (Grundbuch)
Wegen der Nutzungsentschädigung reden wir nun vom Zeitraum April - September. Monatlich: 800 €. In Anbetracht weiterer spaßiger Angelegenheiten, die eine Scheidung so mit sich bringt, würde ich davon abraten, ein weiteres Fass aufzumachen.
Neues Aktenzeichen. Separate Sache. Separate Rechnung vom Anwalt. Prozessrisiko. Das klingt nicht wirklich verlockend