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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#87
Man darf nicht mit den Maxima rechnen, sondern muss Erwartungswerte einsetzen. Häufig werden Zinsen gar nicht verlangt, Rückstände gar nicht eingetrieben oder Kompromisse eingegangen. So ist eine solide Zinsberechnung nahezu unmöglich, angesichts der ständig wechselnden Zinsen und Differenzen zwischen Zahlbetrag und Betrag lautet dynamischem Titel.

Der frech überhöhte Zinsquatsch im BGB beruht auf der Annahme einer Schuld, mehr können die Juristen sich auch nicht vorstellen. Unterhalt ist aber eine hochveränderliche Sache, ebenso sind es die Basiszinssätze. Letztes Jahr sanken die von 3,62% auf 3,37%, dann 2,27%. Fast zehn Jahre war er sogar Negativ. Das ist nicht mit einer schnellen Exel-Tabelle zu berechen. Hinzu kommen auch die Sonderzahlungen, es gab z.B. zweimal doppeltes Kindergeld.

Die Chance liegt deutlich unter 50%, dass Schulen auch in voller Höhe eingetrieben werden (können). Damit liegt der Erwartungswert für 6000 EUR Unterhaltschulden nicht bei 8000 EUR, sondern unter 4000.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von p__ - 27-05-2025, 10:58

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