Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt?
#5
Man stelle sich das Szenario mit 3 Kindern  vor .
Kenne jemanden in einer intakten Familie, der drei Kinder hat.

Er müsste seinen Kindern jeweils jeden Monat jedem eine neue PlayStation 5 pro hinstellen
Laut Unterhaltsrechtslogik plus Kindergeld

Am makabersten ist es,
wenn die Austrägerin
Bürgergeld Empfängerin ist,
dann wird alles über Unterhaltsvorschuss Niveau angerechnet.
Also Mutti bekommt rund 600€ Bürgergeld plus ca 230€ Mindestunterhalt von der
UVK bei bis 5 jährigen.

Sind ca 830€ netto  auf Muttis Konto .

Besteht ein zahlfähiger Depp ,
bekommt Mutti auch 830€
Nur dann mindestens 354,50€
Kindesunterhalt vom Depp und rund 475,50€ Bürgergeld


Oder wie ein weiser Mann hier aus dem Forum ab 2:45 Minute ungefähr sagen würde :



„Weshalb Kinder einen unterschiedlichen Bedarf haben sollten, ist mir unersichtlich“

Eine Düsseldorfer Tabelle für Umgang sucht man natürlich vergebens
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt? - von Alimen T - 24-05-2025, 18:39

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vaterschaftsanfechtung gemäß § 1600 I BGB Charlie 2 3.162 16-03-2017, 21:26
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Runterstufung Düsseldorfertabelle Rockwurst 11 11.444 10-01-2013, 14:50
Letzter Beitrag: Rockwurst

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste