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Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt?
#2
Wenn der Staat zahlt, ist das Kindergeld voll bedarfdeckend. Zahlst du, ist es nur zur Hälfte bedarfsdeckend. Deshalb der niedrigere Betrag für Unterhaltsvorschuss. Das steht in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz, "Umfang der Unterhaltsleistung" Dagegen tun kannst du nichts. Das kann nur politisch geändert werden, ich wüsste aber keine Partei die das ändern will.

Du solltest mal abschätzen, ob du als Aufstocker besser lebst. Wer am Selbstbehalt kratzt, kann oft aufstocken.
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RE: Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt? - von p__ - 23-05-2025, 21:10

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