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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#84
Sind Zinsen und Zinseszinsen auf die Rückstände zu berücksichtigen? max. 3 Jahre durch § 197 Abs. 2 BGB plus den Zeitraum bis zum 31.12
Bei 30 Jahren Verjährungsfrist macht das Aussitzen wirtschaftlich keinen Sinn.

Ich würde mir für die Berechnung ein Excel bauen inkl. weiterer Kinderlein.

Anfang 2027 wäre ideal die Gehaltsnachweise offen zu legen - da 2026 mager ausfallen sollte.

@P Danke soweit, auch für die Artikel im MM bzgl. Apfelbäumen und Weinreben
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von DerU - 22-05-2025, 22:30

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