22-05-2025, 11:27
Vielen Dank für den Hinweis auf § 197 Abs. 2 BGB.
"Vati zahlt brav an Mutti, was die Urkunde fordert." ist nicht ganz korrekt. Er zahlt die Beträge, die dort 2018 dort eingetragen wurden. Der Hinweis auf Dynamisierung ist nur durch die Belehrung gegeben. Es gibt kein Formulierung was als führend zu betrachten ist: Zahlbeträge in EUR oder Hinweis auf Dynamisierung. Der Vergleich enthält keinen Hinweis auf Dynamisierung.
Damals hatten die Urkunde der eigene und der gegnerische RA in der Hand - keine Kommentare oder Beschwerden. Zwischen Vergleich und Urkunde lagen nur wenige Tage.
Ich gehe mal davon aus, dass bei einer Vollstreckung von Rückständen die weiteren Kinderlein nicht betrachtet werden. Eine Abänderung wegen weiterer Kinderlein hätte bisher m.E. kein Sinn gemacht: die Herunterstufung wegen weiterer Kinder fällt gering aus, weitere Einnahmen, Sonderzahlungen etc. wären sichtbar gewesen, Mutti lernt das Thema Auskunft kennen etc.
1/ Wäre mit einer sofortigen Gehaltpfändung zu rechnen? Grob überschlagen wären das einige Monate auf Pfändungsfreibetrag – wodurch nicht gerechtfertigte Rückschlüsse seitens des Arbeitsgebers auf die Motivation entstehenden könnten. Daher auch die Frage nach einem höheren Pfändungsfreibetrag.
2/ Werden die Rückstände verzinst?
Bei 3 Jahren Rückforderung macht es vielleicht Sinn bis zum 21 Geburtstag kommentarlos weiter zu zahlen. Der aktuelle Zahlbetrag entspricht in etwa dem eines Volljährigen, wenn weitere unter 18 vorhanden sind. 3/ Richtig? Das erste Kind wird sicher was Sinnloses studieren ggf. mehrfach das Abi versuchen. Die Schuldbildung steht unter meiner Beobachtung. Den Zeitpunkt, wann dies die Gegenseite gerichtlich Thema machen wird habe ich natürlich nicht in der Hand.
Stand heute und unter Berücksichtigung von 3 Jahren Verjährung habe ich gespart.
"Vati zahlt brav an Mutti, was die Urkunde fordert." ist nicht ganz korrekt. Er zahlt die Beträge, die dort 2018 dort eingetragen wurden. Der Hinweis auf Dynamisierung ist nur durch die Belehrung gegeben. Es gibt kein Formulierung was als führend zu betrachten ist: Zahlbeträge in EUR oder Hinweis auf Dynamisierung. Der Vergleich enthält keinen Hinweis auf Dynamisierung.
Damals hatten die Urkunde der eigene und der gegnerische RA in der Hand - keine Kommentare oder Beschwerden. Zwischen Vergleich und Urkunde lagen nur wenige Tage.
Ich gehe mal davon aus, dass bei einer Vollstreckung von Rückständen die weiteren Kinderlein nicht betrachtet werden. Eine Abänderung wegen weiterer Kinderlein hätte bisher m.E. kein Sinn gemacht: die Herunterstufung wegen weiterer Kinder fällt gering aus, weitere Einnahmen, Sonderzahlungen etc. wären sichtbar gewesen, Mutti lernt das Thema Auskunft kennen etc.
1/ Wäre mit einer sofortigen Gehaltpfändung zu rechnen? Grob überschlagen wären das einige Monate auf Pfändungsfreibetrag – wodurch nicht gerechtfertigte Rückschlüsse seitens des Arbeitsgebers auf die Motivation entstehenden könnten. Daher auch die Frage nach einem höheren Pfändungsfreibetrag.
2/ Werden die Rückstände verzinst?
Bei 3 Jahren Rückforderung macht es vielleicht Sinn bis zum 21 Geburtstag kommentarlos weiter zu zahlen. Der aktuelle Zahlbetrag entspricht in etwa dem eines Volljährigen, wenn weitere unter 18 vorhanden sind. 3/ Richtig? Das erste Kind wird sicher was Sinnloses studieren ggf. mehrfach das Abi versuchen. Die Schuldbildung steht unter meiner Beobachtung. Den Zeitpunkt, wann dies die Gegenseite gerichtlich Thema machen wird habe ich natürlich nicht in der Hand.
Stand heute und unter Berücksichtigung von 3 Jahren Verjährung habe ich gespart.