22-05-2025, 10:32
Nein. Kannst Du nicht abziehen.
https://www.haufe.de/id/kommentar/kosten...34331.html
Hier handelt es sich zwar um eine volljährige Tochter, aber das ist trotzdem übertragbar. (Obwohl ich es für ein Ding halte, [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Gäulen auch noch Mehrbedarf zuzugestehen)
Monatliche Raten lt. OLG: Nein - kein Mehrbedarf. Ist vom Unterhalt abgedeckt
Gebühren für das Unterstellen des Gauls: Ja - Mehrbedarf. Muss quotiert werden analog der beiderseitigen Einkommen
https://www.haufe.de/id/kommentar/kosten...34331.html
Hier handelt es sich zwar um eine volljährige Tochter, aber das ist trotzdem übertragbar. (Obwohl ich es für ein Ding halte, [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Gäulen auch noch Mehrbedarf zuzugestehen)
Monatliche Raten lt. OLG: Nein - kein Mehrbedarf. Ist vom Unterhalt abgedeckt
Gebühren für das Unterstellen des Gauls: Ja - Mehrbedarf. Muss quotiert werden analog der beiderseitigen Einkommen