Gestern, 13:10
Fragen zum Thema KU. (losgelöst von den Themen oben)
Im Scheidungsurteil (Vergleich) aus 2018 heißt es sinngemäß: „Vati hat bestehende Urkunde zu ändern in: 115% nach § 1612 a Abs 1 BGB – aktueller Zahlbetrag XXX EUR“ (Kind damals ca. 6 Jahre alt) Vati geht mit dem Beschluss zum JU und lässt die Urkunde ändern. Die Urkundenbeamtin erstellt die Urkunde und vermerkte die Zahlbeträge für die kommenden Altersstufen - bis 18 Jahre. In der Urkunde heißt es u.a.:“ Der Erschienenen erklärt nach Belehrung über die Bedeutung der Unterhaltsverpflichtungserklärung, der Dynamisierung, und der Unterwerfungsklausel folgendes:“
Vati zahlt brav an Mutti, was die Urkunde fordert. Vati informiert Mutti über weitere Kinder mit neuer Frau. Mutti hat Vater seit 2018 nie wieder zur Auskunft aufgefordert oder den Betrag bemängelt. Eine Beistandschaft besteht nicht. Vati hat die Belehrung über Dynamisierung zwischenzeitlich wieder vergessen. Wenn das Kind 18 wird, würde Vati eine Änderung des unbefristeten Titels anstreben. Es besteht kein Kontakt zu Kind, weil Mutti dies nicht will.
Fragen
1/ Ist ggf. mit Rückforderungen zu rechnen?
2/ Lohnt es sich hier den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen? z.B. 1402 EUR+5*527 EUR = 4000 EUR - sinnhaft als Verhandlungsmasse für etwaigen Vergleich
3/ Kann man sonst noch was machen tun - außer Füße still halten?
Vielen Dank im Voraus.
Gern würde ich mich hier mehr einbringen, aber Thema zieht mich noch immer wieder runter - auch wenn ich nur die Schicksale Anderer lese.
Im Scheidungsurteil (Vergleich) aus 2018 heißt es sinngemäß: „Vati hat bestehende Urkunde zu ändern in: 115% nach § 1612 a Abs 1 BGB – aktueller Zahlbetrag XXX EUR“ (Kind damals ca. 6 Jahre alt) Vati geht mit dem Beschluss zum JU und lässt die Urkunde ändern. Die Urkundenbeamtin erstellt die Urkunde und vermerkte die Zahlbeträge für die kommenden Altersstufen - bis 18 Jahre. In der Urkunde heißt es u.a.:“ Der Erschienenen erklärt nach Belehrung über die Bedeutung der Unterhaltsverpflichtungserklärung, der Dynamisierung, und der Unterwerfungsklausel folgendes:“
Vati zahlt brav an Mutti, was die Urkunde fordert. Vati informiert Mutti über weitere Kinder mit neuer Frau. Mutti hat Vater seit 2018 nie wieder zur Auskunft aufgefordert oder den Betrag bemängelt. Eine Beistandschaft besteht nicht. Vati hat die Belehrung über Dynamisierung zwischenzeitlich wieder vergessen. Wenn das Kind 18 wird, würde Vati eine Änderung des unbefristeten Titels anstreben. Es besteht kein Kontakt zu Kind, weil Mutti dies nicht will.
Fragen
1/ Ist ggf. mit Rückforderungen zu rechnen?
2/ Lohnt es sich hier den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen? z.B. 1402 EUR+5*527 EUR = 4000 EUR - sinnhaft als Verhandlungsmasse für etwaigen Vergleich
3/ Kann man sonst noch was machen tun - außer Füße still halten?
Vielen Dank im Voraus.
Gern würde ich mich hier mehr einbringen, aber Thema zieht mich noch immer wieder runter - auch wenn ich nur die Schicksale Anderer lese.