12-05-2025, 16:34
Habe es trotzdem mal abgetrennt, auch ähnliche Fälle unterschieden sich immer, ob das entscheidende Punkte sind lernt man erst im Verlauf der Geschichten.
Auf jeden Fall weiterhin der Hinweis auf den vermutlich ähnlichen Fall: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=6131
Zu deinen Fragen:
1. Sie können das, müssen es aber nicht. Das kann sehr individuell laufen, Es gibt Mitarbeiter, die arbeiten das ohne aufzusehen einfach ab. Und es kann auch sein, dass nachgesehen wird, aber gar nichts vorliegt, weil keiner Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt hat oder die Unterhaltsgreifer keine weitere Verfolgung veranstaltet haben.
Auch hier ist der Ermessensspielraum riesig. Lies Nr. 5 von §7 Passversagung: "Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will". Der Wille und eine Annahme reichen bereits aus und "bestimmte Tatsachen" ist einfach alles.
2. Passentziehung in §8 PassG koppelt sich an Passversagung an und kennt ausdrücklich keine Fristen. Damit ist Entzug des Passes ohne jede Zeit- oder Inhaltsgrenze aus denselben Dingen möglich, wie sie für die Versagung eines Passes möglich sind.
Lies dir mal das ganze PassG durch. Vor allem §14, §21 Abs. 2 Nr. 15.
Um hier wirklich Ruhe zu haben, gibt es genau drei Möglichkeiten:
1. Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit oder
2. Dein Aufenthaltsort ist und bleibt völlig unbekannt und du lebst ohne gültigen deutschen Pass, zum Beispiel weil du neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hast.
3. Du zahlst den geforderten Unterhalt.
Ansonsten kann es sehr gut gehen, gut gehen oder schief gehen, wie bei allem im Leben.
Auf jeden Fall weiterhin der Hinweis auf den vermutlich ähnlichen Fall: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=6131
Zu deinen Fragen:
1. Sie können das, müssen es aber nicht. Das kann sehr individuell laufen, Es gibt Mitarbeiter, die arbeiten das ohne aufzusehen einfach ab. Und es kann auch sein, dass nachgesehen wird, aber gar nichts vorliegt, weil keiner Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt hat oder die Unterhaltsgreifer keine weitere Verfolgung veranstaltet haben.
Auch hier ist der Ermessensspielraum riesig. Lies Nr. 5 von §7 Passversagung: "Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will". Der Wille und eine Annahme reichen bereits aus und "bestimmte Tatsachen" ist einfach alles.
2. Passentziehung in §8 PassG koppelt sich an Passversagung an und kennt ausdrücklich keine Fristen. Damit ist Entzug des Passes ohne jede Zeit- oder Inhaltsgrenze aus denselben Dingen möglich, wie sie für die Versagung eines Passes möglich sind.
Lies dir mal das ganze PassG durch. Vor allem §14, §21 Abs. 2 Nr. 15.
Um hier wirklich Ruhe zu haben, gibt es genau drei Möglichkeiten:
1. Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit oder
2. Dein Aufenthaltsort ist und bleibt völlig unbekannt und du lebst ohne gültigen deutschen Pass, zum Beispiel weil du neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hast.
3. Du zahlst den geforderten Unterhalt.
Ansonsten kann es sehr gut gehen, gut gehen oder schief gehen, wie bei allem im Leben.