08-05-2025, 21:50
Was anderes als Vermögen wirst du auch nicht zur Verfügung haben.
Denn wenn du im Ausland bist, kann dir die Rente nämlich komplett gepfändet bzw. abgezweigt werden. Bei Unterhalt geht das nach §850d ZPO und nicht nach der Pfändungstabelle. Dann gilt "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar". Im nächsten Satz steht, dass sie dich auf Null runterpfänden können, wenn du anderes Vermögen hast, das deinen notwendigen Unterhalt deckt.
Die Rente wird glücklicherweise nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Wird die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat. Du kannst also durch den Nichtantrag auf Zeit spielen und gewinnst dabei noch was. Solltest du später mal nach D zurück müssen oder sehr krank werden und dieses Geld brauchen, kannst du die Rente immer noch beantragen, bis dann sind auch die Chancen gestiegen dass die Ex gar nicht da ist oder keiner mehr damit beschäftigt, sich an dir zu vergreifen.
Denn wenn du im Ausland bist, kann dir die Rente nämlich komplett gepfändet bzw. abgezweigt werden. Bei Unterhalt geht das nach §850d ZPO und nicht nach der Pfändungstabelle. Dann gilt "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar". Im nächsten Satz steht, dass sie dich auf Null runterpfänden können, wenn du anderes Vermögen hast, das deinen notwendigen Unterhalt deckt.
Die Rente wird glücklicherweise nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Wird die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat. Du kannst also durch den Nichtantrag auf Zeit spielen und gewinnst dabei noch was. Solltest du später mal nach D zurück müssen oder sehr krank werden und dieses Geld brauchen, kannst du die Rente immer noch beantragen, bis dann sind auch die Chancen gestiegen dass die Ex gar nicht da ist oder keiner mehr damit beschäftigt, sich an dir zu vergreifen.