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Länderübergreifende Vollstreckung
#13
Also wie ich es verstehe muss ein Gläubuger zur Vollstreckung einen Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners beauftragen, ist das so richtig? 
Es geht nicht um Kindesunterhalt (also kein JA involviert), sondern um Geschiedenenunterhalt

Ich frage für einen Freund. 
Wenn der in Thailand wohnt, dort Deutsche Urteile nicht anerkannt werden und Unterhalt eh ein Fremdwort ist, wie läuft das dann?
Wenn der Schuldner nun Konten in der EU hat, natürlich unter seiner TH Adresse, kommen die in D da so einfach dran? Ein Gerichtsvollzieher in D ist da dann wohl nicht beteiligt.
Außerdem sollen Konten in Dänemark und UK vor Vollstreckung sicher sein, die haben solche Abkommen nicht mit D.

Wer kann da Erfahrungen teilen, danke.
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RE: Länderübergreifende Vollstreckung - von DukatenEsel - 28-04-2025, 10:38

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