Vom Bedarf des Kindes wird zuerst das volle Kindergeld abgezogen und dann nach Einkommen gequotelt.
In der Praxis bedeutet das, dass bei Kindern ab 18 der Unterhalt mindestens um die Hälfte des Kindergeldes sinkt, und dann noch mehr je nach Einkommen der Mutter.
Ich würde mal ganz allgemein neue Einkommensbelege vom Kind und der Mutter anfordern. Das geht doch bestimmt auch bei erwachsenen Kindern alle zwei Jahre.
Wie war das noch mit Bafög, wurde es beantragt und abgelehnt?
Zu deiner Frage: Ich würde den Unterhalt entsprechend kürzen oder sogar einstellen, sollten die Einkommensbelege nicht kommen. Je nach dem wie hart du auch vorgehen willst.
In der Praxis bedeutet das, dass bei Kindern ab 18 der Unterhalt mindestens um die Hälfte des Kindergeldes sinkt, und dann noch mehr je nach Einkommen der Mutter.
Ich würde mal ganz allgemein neue Einkommensbelege vom Kind und der Mutter anfordern. Das geht doch bestimmt auch bei erwachsenen Kindern alle zwei Jahre.
Wie war das noch mit Bafög, wurde es beantragt und abgelehnt?
Zu deiner Frage: Ich würde den Unterhalt entsprechend kürzen oder sogar einstellen, sollten die Einkommensbelege nicht kommen. Je nach dem wie hart du auch vorgehen willst.