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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#91
(09-04-2025, 12:31)i-wahn schrieb: Ich bin also de facto keinen Schritt weiter.

Aber auch keinen Schritt nach hinten. Dieselbe Situation wie die 14 Jahre vorher. Plus das absolut wertlose gemeinsame Sorgerecht ohne ABR. Den Versuch zu starten war richtig und es wert. Und grössere Fehler hast du auch nicht gemacht.

Es gibt noch einen Unterschied: Weitere Probleme mit dem Kind und das "der Vater hat sich eben nicht gekümmert" kannst du nun nicht nur einfach, sondern doppelt und mit sehr gutem Gewissen abprallen lassen. Kühl dich runter, aber im Bewusstsein, gutes Karma geschaffen zu haben. Zu Geburtstagskarten und ähnlichen Symbolen: Mach genau das, was du in den ersten 14 Jahren gemacht hast.

Bindungstoleranz ist übrigens wesentlicher Bestandteil einer Erziehungsfähigkeit. In D bei den Juristen natürlich nicht. Aber in Kalifornien gehört das dazu und ist elementarer Teil der Frage, wo das Kind nach einer Trennung bleibt. Die Eltern haben dafür u.a. zu zeigen, wie sie gedenken den Kontakt des Kinds zum anderen Elternteil zu fördern, Umgangsregelungen vorzulegen und wenn die nicht eingehalten werden, hat das auch Folgen.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 09-04-2025, 14:03

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