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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#87
Bis jetzt habe ich an das Jugendamt gezahlt. Soll ich so weitertun? Obwohl es keine Beistandschaft mehr gibt?

Und steht der Mutti jetzt auch für den vergangenen Monat der volle Unterhalt zu? Oder anteilig für die 2 Wochen in denen das Kind da war? Oder fange ich einfach mit dem April an?
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 04-04-2025, 13:07

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