25-03-2025, 12:57
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe gelsesn, das Trennungsunterhalt ab dem Tag des Antrags geltend gemacht werden kann und nicht ab dem Tag der Trennung. Stmmt das?
Wie ist das mit Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung? Wenn ich z.B. Rente kriege und die Ex noch nicht?
Ist Nichtzahlung von Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung ein §170 Tatbestand?
Ist Rente pfändbar, wenn Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung nicht oder zu wenig gezahlt werden und dadurch Schulden auflaufen?
Ich habe gelsesn, das Trennungsunterhalt ab dem Tag des Antrags geltend gemacht werden kann und nicht ab dem Tag der Trennung. Stmmt das?
Wie ist das mit Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung? Wenn ich z.B. Rente kriege und die Ex noch nicht?
Ist Nichtzahlung von Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung ein §170 Tatbestand?
Ist Rente pfändbar, wenn Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt nach Scheidung nicht oder zu wenig gezahlt werden und dadurch Schulden auflaufen?