25-03-2025, 10:42
Trennungsunterhalt ab Trennung. Trennung = Trennung von Tisch und Bett. Besteht Uneinigkeit über den Trennungszeitpunkt, dann bringt halt jeder Expartner seine Begründungen. Ein offizieller Auszug ist natürlich eine starke Begründung. Ein Daueraufenthalt ohne Ummeldung ist auch nicht schlecht. Es zählt die Realität. Je belegbarer die ist, desto besser. Schwieriger wirds, wenn man sich innerhalb des Hauses trennt.
Jeder Unterhalt muss eingefordert werden. Automatisch geht da gar nichts. Einfordern tut der, der meint unterhaltsberechtigt zu sein. Oder sein Bevollmächtigter erledigt das, z.B. sein Anwalt oder bei Kindesunterhalt der Beistand. Wer nicht fordert, hat auch keinen Anspruch.
Jeder Unterhalt muss eingefordert werden. Automatisch geht da gar nichts. Einfordern tut der, der meint unterhaltsberechtigt zu sein. Oder sein Bevollmächtigter erledigt das, z.B. sein Anwalt oder bei Kindesunterhalt der Beistand. Wer nicht fordert, hat auch keinen Anspruch.