23-03-2025, 20:11
Noch ein paar vertiefende Ergänzungen:
Bei volljährigen Kindern, die zu Hause wohnen (deren Lebensstellung also von der der Eltern/Elternteil abhängt) werden die Einkommen beider Eltern zusammengerechnet, um die maßgebliche Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen. Wenn also neben dem volljährigen Kind noch zwei minderjährige Kinder und zwei Halbgeschwister (bei den jeweiligen Elternteilen) unterhaltsberechtigt sind, wird dies bei der Stufenzuordnung berücksichtigt. Halbgeschwister zählen deshalb mit, weil sie Unterhaltsansprüche gegen ihre jeweiligen Elternteile haben. Eine feste Regel zur Herabstufung in diesem Fall gibt es nicht. Es liegt im Ermessen des Gerichts, die Herabstufung entsprechend der Unterhaltslast anzupassen. Wenn insgesamt vier Kinder unterhaltsberechtigt sind, ist eine Herabstufung um zwei Stufen jedoch sehr wahrscheinlich.
Bei volljährigen Kindern, die zu Hause wohnen (deren Lebensstellung also von der der Eltern/Elternteil abhängt) werden die Einkommen beider Eltern zusammengerechnet, um die maßgebliche Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen. Wenn also neben dem volljährigen Kind noch zwei minderjährige Kinder und zwei Halbgeschwister (bei den jeweiligen Elternteilen) unterhaltsberechtigt sind, wird dies bei der Stufenzuordnung berücksichtigt. Halbgeschwister zählen deshalb mit, weil sie Unterhaltsansprüche gegen ihre jeweiligen Elternteile haben. Eine feste Regel zur Herabstufung in diesem Fall gibt es nicht. Es liegt im Ermessen des Gerichts, die Herabstufung entsprechend der Unterhaltslast anzupassen. Wenn insgesamt vier Kinder unterhaltsberechtigt sind, ist eine Herabstufung um zwei Stufen jedoch sehr wahrscheinlich.