21-03-2025, 08:57
Moin zusammen,
ich habe den Brief der Anwältin nochmals gelesen. Sie möchte keine Einkommensauskunft, sondern Auskunft zu meinem Vermögen zum Stichtag 31.12.2024. Bin ich verpflichtet Auskunft über mein Vermögen mitzuteilen, wenn ich kein Mangelfall bin. meine komplette Einkommensauskunft zeigt dies ja auf.
Im netzt findet man widersprüchliche Aussagen, einerseits sei der KU nur aus dem Einkommen zu berechnen und das Vermögen kann im mangelfall einbezogen werden. Und auf der anderen Seite liest man, man ist immer verpflichtet Einkommen und vermögen offenzulegen.
Wie soll ich auf das Vermögensauskunftsverlagen reagieren?
ich habe den Brief der Anwältin nochmals gelesen. Sie möchte keine Einkommensauskunft, sondern Auskunft zu meinem Vermögen zum Stichtag 31.12.2024. Bin ich verpflichtet Auskunft über mein Vermögen mitzuteilen, wenn ich kein Mangelfall bin. meine komplette Einkommensauskunft zeigt dies ja auf.
Im netzt findet man widersprüchliche Aussagen, einerseits sei der KU nur aus dem Einkommen zu berechnen und das Vermögen kann im mangelfall einbezogen werden. Und auf der anderen Seite liest man, man ist immer verpflichtet Einkommen und vermögen offenzulegen.
Wie soll ich auf das Vermögensauskunftsverlagen reagieren?