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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#78
Das Kind in die Klapse, der Vater draussen vor der Tür. Leider nicht unglaublich, sondern deutsche Jugendamtsrealität.

Ja, damit können die Co-Irren vom Jugendamt durchkommen. Aber ich glaube, das ist dem Richter zu heiss. Das Kind irgendwo einsperren und den Vater entsorgt lassen müsste pädagogisch besser begründet sein.

Bleibe bei deinen Zielen. Hilfen zur Erziehung vielleicht, Therapie vielleicht, aber Sorgerecht und Kind bei dir. Gegen das Jugendamt würde ich mittlerweile offensiv auftreten und auch auf menschlicher Ebene in Frage stellen. Mein Stil wäre, sie geschliffen zur Sau zu machen, im Gerichtssaal. Ist aber nicht jedermanns Sache. Dass sie nun wo es wirklich nicht mehr zu ignorieren ist endlich merken was auf der Mutterseite los ist obwohl du vorher all das geschildert, nachgewiesen hast, das ist fachliches Totalversagen und den Schaden am Kind gravierend mitverursacht. "An ihrer Stelle würde ich  ganz still die Unterlagen einpacken, den Saal verlassen und beten, dass diese Unfähigkeit nicht öffentlich auffliegt. Sie sind für die Abteilung soziale Dienste vollkommen unqualifiziert".

Das klingt erst mal nicht zielführend, rüttelt aber gewaltig wenn klar gesagt und setzt auch den "Richter Untätig" unter Druck. Er hat vielleicht selbst Zweifel, die du verstärken kannst. So war es auch in meinem Fall in anderer Sache, wo ich das Jugendamt im Gerichtsaaal praktisch abgeknallt habe. Der Richter grinste fast und ignorierte das Jugendamt dann tatsächlich.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 14-03-2025, 11:19

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