13-03-2025, 14:49
(13-03-2025, 12:05)p__ schrieb: Klar, es sollte genau die Regelung sein die du dann auch vor Gericht beantragst. Möglichst detailliert die Zeiten betreffend, Vorlagen gibts genug, auch hier. Es gibt keine Kategorien, keine Stufen.
Tabellarisch kannst du in der Begründung fürs Gericht auch aufführen, wann du angefragt hast, sich zum Umgang zu einigen.
Fürs gemeinsame Sorgerecht reicht ein Einzeiler ohne Bgründung, hat man gute Gründe dann kann man die auch aufführen, aber meist reden sich die Väter dabei sowieso nur um Kopf und Kragen oder mühen sich ergebnislos ab.
Wenn du dir den Juristenmist nicht zutraust, nimm einen Anwalt.
Ich traue mir das durchaus zu - ich habe halt von entsprechenden Paragrafen keine Ahnung. Was sind denn Knackpunkte, die es zu beachten gilt, wenn man da allein auftritt? (Umgang + GSR)