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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#24
Klar, es sollte genau die Regelung sein die du dann auch vor Gericht beantragst. Möglichst detailliert die Zeiten betreffend, Vorlagen gibts genug, auch hier. Es gibt keine Kategorien, keine Stufen.
Tabellarisch kannst du in der Begründung fürs Gericht auch aufführen, wann du angefragt hast, sich zum Umgang zu einigen.

Fürs gemeinsame Sorgerecht reicht ein Einzeiler ohne Bgründung, hat man gute Gründe dann kann man die auch aufführen, aber meist reden sich die Väter dabei sowieso nur um Kopf und Kragen oder mühen sich ergebnislos ab.

Ich habs so gemacht:

"wegen elterlicher Sorge wird beantragt, dem Vater und Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge über das gemeinsame Kind XY, geb. am XX.XX.20XX in Stadt zu übertragen"

Ich hatte vorher bei der Person die sich Mutter nennt angefragt, natürlich keine Antwort. Auch die gemeinsame Sorge einseitig beurkundet. Das schrieb ich aber nicht im Antrag, weil ich es drauf ankommen lassen wollte. Sollen die doch hopsen. Dem Richter passt das natürlich nicht und antwortete entsprechend mit einer Verfügung. Dann schrieb ich:

Sehr geehrtes Familiengericht,

in Beantwortung der Verfügung vom XX.XX.20XX wird mitgeteilt, dass nach diesseitiger Rechtsauffassung das Antragsrecht unabhängig von einer vorherigen Zustimmungsaufforderung besteht. Es wird daher nochmals ausdrücklich beantragt, nach Maßgabe des § 155a FamFG das gemeinsame Sorgerecht im beschleunigten Verfahren zu übertragen, sofern die Kindsmutter keine Gründe vorträgt, nach denen eine Übertragung dem Kindeswohl widersprechen würde.

Nichtsdestotrotz ist eine Aufforderung zur Beurkundung einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung der Antragsgegnerin am XX.XX.20XX erneut zugegangen, davor insgesamt bereits vier frühere Aufforderungen, unter anderem anlässlich der einseitigen Beurkundung der gemeinsamen Sorge durch den Antragsteller am XX.XX.20XX (verzeichnet im Sorgerechtsregister Kindstatt UR XXX/20XX, Nachricht an Antragsgegnerin in Anlage 1).

Nachdem niemals eine Antwort dazu oder eine Sorgeerklärung durch die Antragsgegnerin erfolgte, durfte der Antragsteller davon ausgehen, dass es nicht zu einer gemeinsamen Sorgetragung durch eine Sorgeerklärung kommen wird, ein Rechtsschutzbedürfnis mithin besteht, so wie es in der Gesetzesbegründung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ausgeführt wird (Anlage 2).

gez.

General Preller


Diese Belehrungen waren natürlich frech, dem Amtsrichter sein Geschäft und die Grundlagen mittels Gesetzesbegründung zu erklären, das ist so wie wenn du sagst, er kenne nicht mal das Grundlagenlehrbuch. Er setzte dann auch bald einen Termin fest, wo wir uns sehr gut auf juristischer Ebene unterhalten haben, das blieb ihm garantiert in Erinnerung, auch mein rotzfrecher Hinauswurfversuch der Jugendamtsdame. Die Ex spach eh kein Wort. Es hat ehrlich Spass gemacht.

Wenn du dir den Juristenmist nicht zutraust, nimm einen Anwalt.
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von p__ - 13-03-2025, 12:05

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