Hallo, kann mir jemand sagen, wie man am besten ein Schreiben für das Jugendamt formuliert, dass mein Sohn von meiner Unterstützung lebt ? Muss ich da konkrete Zahlen nennen ? Das Jugendamt glaubt nicht, dass er aktuell kein Einkommen hat.
Er hat seit Januar eine vierjährige Ausbildung angefangen, die eigentlich unterhaltsaussetzend sein sollte, da Erstausbildung.
Dennoch fragt unser Anwalt jetzt nach dem Arbeitsvertrag für den Nebenjob, den der Junge im nächsten Monat neben der schulischen Ausbildung aufnimmt, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Aber ist das überhaupt nötig ? Mache ich da nicht unnötig die Pferde scheu ? Was er jetzt verdient - während der Ausbildung, geht die doch nichts mehr an, oder doch ?
Das Kind ist im April 2024 geboren, udn da wollen die immer noch das aktuelle Einkommen wissen, um den Unterhalt zu berechnen ?
Wir haben bis jetzt vorgelegt: Fortbildung durchgängig im Jahre 2023, dann einige Monat Arbeit mit niedrigem Einkommen, zwei Monate arbeitslos, dann 1 Monat Arbeit mit sehr gutem Einkommen, dann wieder arbeitslos und seit Januar eben Erstausbildung - um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die arbeitslosen Zeiten haben wir Listen mit mind. 30 Bewerbungen pro Monat vorgelegt inkl. Ansprechpartner und Antwort. In 2024 hat sich mein Sohn an der Miete beteiligt, diesen Anteil setze ich ab Januar vorläufig aus - da kein Einkommen.
Bürgergeld hatten wir in den o.g. arbeitslosen Zeiten beantragt, aber es kam nach Monaten erst kürzlich eine Ablehnung, weil er sich nicht persönlich vorstellen konnte (weil er in dem Monat Arbeit hatte und nach Arbeitsschluss ist das Amt zu - das hatten wir gemeldet und daraufhin ein Schreiben bekommen, dass wir ein Foto mit Personalausweis schicken sollen, was wir auch getan haben.). Trotzdem jetzt diese Absage mit dem Aufhänger - er ist ja nicht erschienen. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt, aber das kann ja auch nochmal Monate dauern. In der Zwischenzeit erfährt das Jugendamt, dass Bürgergeld abgelehnt wurde und will jetzt wissen, wovon er lebt.
Deswegen soll ich jetzt für den Anwalt ein Schreiben aufsetzen, dass ich meinen Sohn unterstütze (und er soll seine Kontoauszüge der letzten Monate einreichen) Ich möchte aber nicht zu viel sagen, damit die am Ende nicht wieder auf irgendwelche dummen Ideen kommen. Reicht es, wenn ich sage, er darf seit Januar mietfrei wohnen und muss für Kost und Logis nicht zahlen ?
Danke wie immer für Eure wertvollen Tipps !
Er hat seit Januar eine vierjährige Ausbildung angefangen, die eigentlich unterhaltsaussetzend sein sollte, da Erstausbildung.
Dennoch fragt unser Anwalt jetzt nach dem Arbeitsvertrag für den Nebenjob, den der Junge im nächsten Monat neben der schulischen Ausbildung aufnimmt, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Aber ist das überhaupt nötig ? Mache ich da nicht unnötig die Pferde scheu ? Was er jetzt verdient - während der Ausbildung, geht die doch nichts mehr an, oder doch ?
Das Kind ist im April 2024 geboren, udn da wollen die immer noch das aktuelle Einkommen wissen, um den Unterhalt zu berechnen ?
Wir haben bis jetzt vorgelegt: Fortbildung durchgängig im Jahre 2023, dann einige Monat Arbeit mit niedrigem Einkommen, zwei Monate arbeitslos, dann 1 Monat Arbeit mit sehr gutem Einkommen, dann wieder arbeitslos und seit Januar eben Erstausbildung - um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die arbeitslosen Zeiten haben wir Listen mit mind. 30 Bewerbungen pro Monat vorgelegt inkl. Ansprechpartner und Antwort. In 2024 hat sich mein Sohn an der Miete beteiligt, diesen Anteil setze ich ab Januar vorläufig aus - da kein Einkommen.
Bürgergeld hatten wir in den o.g. arbeitslosen Zeiten beantragt, aber es kam nach Monaten erst kürzlich eine Ablehnung, weil er sich nicht persönlich vorstellen konnte (weil er in dem Monat Arbeit hatte und nach Arbeitsschluss ist das Amt zu - das hatten wir gemeldet und daraufhin ein Schreiben bekommen, dass wir ein Foto mit Personalausweis schicken sollen, was wir auch getan haben.). Trotzdem jetzt diese Absage mit dem Aufhänger - er ist ja nicht erschienen. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt, aber das kann ja auch nochmal Monate dauern. In der Zwischenzeit erfährt das Jugendamt, dass Bürgergeld abgelehnt wurde und will jetzt wissen, wovon er lebt.
Deswegen soll ich jetzt für den Anwalt ein Schreiben aufsetzen, dass ich meinen Sohn unterstütze (und er soll seine Kontoauszüge der letzten Monate einreichen) Ich möchte aber nicht zu viel sagen, damit die am Ende nicht wieder auf irgendwelche dummen Ideen kommen. Reicht es, wenn ich sage, er darf seit Januar mietfrei wohnen und muss für Kost und Logis nicht zahlen ?
Danke wie immer für Eure wertvollen Tipps !