04-03-2025, 14:53
Ein eigenes tätig werden i.S. Gewaltschutz halte ich für kontraproduktiv. Wenn ich es richtig lese, hat sie Dich angezeigt. Egal, wie die Voraussetzungen sind und wie sie sich gebährdet, bist Du erst einmal selbst in der Rolle desjenigen, der sich verteidigen muss. Denn der Staatsanwalt ermittelt ja gegen Dich und tut dies erst einmal unabhängig der anderen Vorkommnisse.
Du hast also auch keine Kenntnis darüber, was er ermittelt, was ihm entgeht und wie er das, was er ermittelt, verwertet. Daher muss bei solchen Anzeigen dem Staatsanwalt auch immer auf die Sprünge geholfen werden und dies geschieht durch Verteidigung. Denn es kann ja tatsächlich passieren, dass er ein Verfahren einleitet und in diesem Moment - wo das JA davon erfährt - ist neben der Tatsache, dass die Mutter gfls bald aus dem Spiel raus ist, auch zu bedenken, dass Du dann als Betreuungsort für die Kinder auch raus bist.
Und erfolgt keine gute Verteidigung, kann das alles tausendmal nicht stimmen. Das nützt Dir dann aber nichts mehr.
Bei solchen Anzeigen, ist immer der Gang zu einem guten Strafrechtler sinnvoll. Das ist ein ganz anderes Gebiet als das Familienrecht und eine Familienrechtsanwältin, und sei sie "noch so gut", kann mit diesen Dingen nie adäquat umgehen. Ich habe Schriftverkehr von Vätern gesehen, die neben einem Familienrechtler einen guten Strafrechtler engagieren mussten. Gleichst Du deren Schreiben in ihrer Qualität ab, dann ist der Strafrechtler Lichtjahre dem Familienrechtler voraus. Die Einen sind oft Meister ihres Faches, die anderen betreiben "Schwall ins All", Hauptsache viele Seiten und so...
Der Strafrechtler wird dich erst mal rund 1.500 € kosten. Das ist ein Pfund. Dem aber die Sachen richtig erklärt und hin gelegt, wird er etwas daraus basteln, dass der Staatsanwalt das Ding gerne aus den Fingern legt. Der hat eigentlich sowieso anderes zu tun.
In der Folge werden die Anzeigen gegen Dich - und deren Einstellung - den Charakter der ex untermauern, statt dass es Dir auf die Füße fällt. Denn das Familengericht bekommt Kenntnis über die Anzeigen - und wenn auch erst durch die anwaltliche Vertretung der Ex - und Familienrichter telefonieren auch gerne mal mit dem Staatsanwalt. In diesem Moment sollte der ganze Schriftverkehr vorliegen, aus dem hervor geht, dass die Verrückte dir nur was ans Bein heften wollte
Du hast also auch keine Kenntnis darüber, was er ermittelt, was ihm entgeht und wie er das, was er ermittelt, verwertet. Daher muss bei solchen Anzeigen dem Staatsanwalt auch immer auf die Sprünge geholfen werden und dies geschieht durch Verteidigung. Denn es kann ja tatsächlich passieren, dass er ein Verfahren einleitet und in diesem Moment - wo das JA davon erfährt - ist neben der Tatsache, dass die Mutter gfls bald aus dem Spiel raus ist, auch zu bedenken, dass Du dann als Betreuungsort für die Kinder auch raus bist.
Und erfolgt keine gute Verteidigung, kann das alles tausendmal nicht stimmen. Das nützt Dir dann aber nichts mehr.
Bei solchen Anzeigen, ist immer der Gang zu einem guten Strafrechtler sinnvoll. Das ist ein ganz anderes Gebiet als das Familienrecht und eine Familienrechtsanwältin, und sei sie "noch so gut", kann mit diesen Dingen nie adäquat umgehen. Ich habe Schriftverkehr von Vätern gesehen, die neben einem Familienrechtler einen guten Strafrechtler engagieren mussten. Gleichst Du deren Schreiben in ihrer Qualität ab, dann ist der Strafrechtler Lichtjahre dem Familienrechtler voraus. Die Einen sind oft Meister ihres Faches, die anderen betreiben "Schwall ins All", Hauptsache viele Seiten und so...
Der Strafrechtler wird dich erst mal rund 1.500 € kosten. Das ist ein Pfund. Dem aber die Sachen richtig erklärt und hin gelegt, wird er etwas daraus basteln, dass der Staatsanwalt das Ding gerne aus den Fingern legt. Der hat eigentlich sowieso anderes zu tun.
In der Folge werden die Anzeigen gegen Dich - und deren Einstellung - den Charakter der ex untermauern, statt dass es Dir auf die Füße fällt. Denn das Familengericht bekommt Kenntnis über die Anzeigen - und wenn auch erst durch die anwaltliche Vertretung der Ex - und Familienrichter telefonieren auch gerne mal mit dem Staatsanwalt. In diesem Moment sollte der ganze Schriftverkehr vorliegen, aus dem hervor geht, dass die Verrückte dir nur was ans Bein heften wollte