04-03-2025, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2025, 13:11 von väterchen_frust.)
(04-03-2025, 12:47)kay schrieb: Die Frage ist was Dir im Gewaltschutzverfahren konkret vorgeworfen wird. Danach richtet sich die Antwort.
Mh - nicht so viel. Dass ich bedrohlich gewirkt hätte auf sie in einer Situation und sie dann nochmal angerufen hätte, um sie zu bedrohen.
Und dass sie Angst hätte, dass ich meine Drohungen wahrmache. Also mir wird tatsächlich keine konkrete Gewalt vorgeworfen.
Edit: und dass sie eben drei Strafanträge gestellt hätte zusätzlich.