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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#9
Aus der strafrechtlichen Seite gegen dich wirst du kaum Vorteile ziehen können. Auch wenn sie sich so benimmt, dass man ihr psychische Auffälligkeit zuschreibt, das hat mit Erziehungsfähigkeit nichts zu tun und berührt keinen der Wege, die dich zum Sorgerecht bringen oder sie weg davon. Es muss eine handfeste Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden. Nicht nur, dass sie dir nachsteigt, weil sie nicht ganz dicht ist.

Bei unglaublichen Dingen muss das Jugendamt einen Besuch machen. Auch hier wieder: Erzwingen kannst du das nicht. Es ist einfach zu wenig Grund dafür da. Wenn du die Ex dazu verführen kannst, es zu überreissen, sie zum Zerfall zu bringen, dann bringt das am meisten, aber das ist ein sehr heisses Eisen, das dich auch selber schwer verbrennen kann. Das ist ein altes Thema: Wenn eine Ex in diesem Land mal verliert, dann nicht wegen Vernunft der Umgebung, Kindeswohl, Sinn und Verstand, Fachkunde der Helfer, sondern weil sie es selbst anhaltend und stark überreisst.

Zitat:Aber es geht darum, dass ich im Zweifelsfall als 'ausgleichendes Element' fungiere, nach allem, was passiert ist"?

Schön wärs. Leider sieht das die Helferindustrie ganz anders. Wir hatten das erst kürzlich: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid220051 bis Beitrag 85.
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von p__ - 03-03-2025, 15:00

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