02-03-2025, 21:03
(02-03-2025, 20:36)lefthook030 schrieb: Im Endeffekt werd ichs auf Gericht ankommen lassen. Genauso wie die nächste Umgangsverhandlung auch.
Derzeit Nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit
Ärztliches Attest belegt seit Mai 2024 Arbeitsunfähigkeit.
Bürgergeld als einziges Einkommen → vollständig unpfändbar.
✅ Erheblicher Betreuungsanteil
Betreue Kind 9 Tage pro Monat (~30 %).
Entlastung des betreuenden Elternteils (Kosten für Verpflegung, Unterkunft etc.).
Argument für Reduzierung des Barunterhalts.
✅ Kein Anspruch auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Falls der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient, kann er zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden.
Forderung nach Einkommensauskunft des betreuenden Elternteils zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichheit.
✅ Keine Grundlage für Vollstreckung
Einkommen unpfändbar, Vollstreckung nicht möglich.
Falls trotzdem versucht → Vollstreckungserinnerung & einstweilige Verfügung möglich.
Wie Dir schon gesagt wurde, klingt das nach Unterhaltspreller. Ein einfaches Attest reicht NIEMALS aus, um Deine Leistungsunfähigkeit zu belegen!
Das wesentlich höhere Einkommen Deiner Ex musst aber DU beweisen! Natürlich wird sie weder Dir noch irgendwem Ihr Einkommen offenlegen und Gehaltsabrechnungen vorlegen. DEN Versuch hab ich damals auch schon unternommen...........................................