02-03-2025, 20:36
Im Endeffekt werd ichs auf Gericht ankommen lassen. Genauso wie die nächste Umgangsverhandlung auch.
Derzeit Nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit
Ärztliches Attest belegt seit Mai 2024 Arbeitsunfähigkeit.
Bürgergeld als einziges Einkommen → vollständig unpfändbar.
✅ Erheblicher Betreuungsanteil
Betreue Kind 9 Tage pro Monat (~30 %).
Entlastung des betreuenden Elternteils (Kosten für Verpflegung, Unterkunft etc.).
Argument für Reduzierung des Barunterhalts.
✅ Kein Anspruch auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Falls der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient, kann er zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden.
Forderung nach Einkommensauskunft des betreuenden Elternteils zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichheit.
✅ Keine Grundlage für Vollstreckung
Einkommen unpfändbar, Vollstreckung nicht möglich.
Falls trotzdem versucht → Vollstreckungserinnerung & einstweilige Verfügung möglich.
Derzeit Nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit
Ärztliches Attest belegt seit Mai 2024 Arbeitsunfähigkeit.
Bürgergeld als einziges Einkommen → vollständig unpfändbar.
✅ Erheblicher Betreuungsanteil
Betreue Kind 9 Tage pro Monat (~30 %).
Entlastung des betreuenden Elternteils (Kosten für Verpflegung, Unterkunft etc.).
Argument für Reduzierung des Barunterhalts.
✅ Kein Anspruch auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Falls der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient, kann er zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden.
Forderung nach Einkommensauskunft des betreuenden Elternteils zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichheit.
✅ Keine Grundlage für Vollstreckung
Einkommen unpfändbar, Vollstreckung nicht möglich.
Falls trotzdem versucht → Vollstreckungserinnerung & einstweilige Verfügung möglich.