02-03-2025, 14:58
An eine Beistandschaft kann man keine Anträge stellen. An ein Gericht kann man.
Wenn du Leistungsunfähigkeit geltend machst, wird die Beistandschaft natürlich nach Gründen nebst Nachweisen für diese Gründe verlangen. Du musst das nicht liefern. Die Beistandschaft wird dann entscheiden, ob sie sich damit zufriedengibt oder ob sie vor Gericht geht. Geht sie vor Gericht, kann der Richter ebenfalls nach allen möglichen Details deiner Begründung fragen. Du musst nicht antworten. Der Richter wird dich dann zu Unterhalt verurteilen, weil du nicht schlüssig nachgewiesen hast, leistungsunfähig zu sein.
Hast du das Prinzip verstanden? Unterhaltspflicht ist der Standardfall, der Nullpunkt, default. Du bist es, der Männchen machen muss, nachweisen, sich recken und strecken, wenn du nicht zahlen willst. Tust du das nicht, ist das dein freier Wille. Und musst zahlen. Aber ich kann dich beruhigen: Selbst mit Nachweisen gelingt es äusserst selten, sich auf Leistungsunfähigkeit zu berufen. Meist verknacken sie dich einfach so oder so.
Wenn du Leistungsunfähigkeit geltend machst, wird die Beistandschaft natürlich nach Gründen nebst Nachweisen für diese Gründe verlangen. Du musst das nicht liefern. Die Beistandschaft wird dann entscheiden, ob sie sich damit zufriedengibt oder ob sie vor Gericht geht. Geht sie vor Gericht, kann der Richter ebenfalls nach allen möglichen Details deiner Begründung fragen. Du musst nicht antworten. Der Richter wird dich dann zu Unterhalt verurteilen, weil du nicht schlüssig nachgewiesen hast, leistungsunfähig zu sein.
Hast du das Prinzip verstanden? Unterhaltspflicht ist der Standardfall, der Nullpunkt, default. Du bist es, der Männchen machen muss, nachweisen, sich recken und strecken, wenn du nicht zahlen willst. Tust du das nicht, ist das dein freier Wille. Und musst zahlen. Aber ich kann dich beruhigen: Selbst mit Nachweisen gelingt es äusserst selten, sich auf Leistungsunfähigkeit zu berufen. Meist verknacken sie dich einfach so oder so.