21-02-2025, 16:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2025, 16:25 von FlipFlop.
Bearbeitungsgrund: Typo
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(20-02-2025, 23:51)kay schrieb: Klar musst Du das Urteil abwarten. Wird sie freigesprochen, weil ihr z. B. geglaubt wurde dass Du freiwillig auf die Motorhaube gesprungen seist, brauchast Du auch der Fuehrerscheinstelle nichts zu melden.
Macht es nicht Sinn als Nebenkläger aufzutreten? Dein Anwalt erhält dann auch Akteneinsicht die Dir bei Deinen Überlegungen ggf. in die Karten spielen könnten....