13-02-2025, 20:38 
		
	
	
		Je nach OLG-Bezirk (sieh mal nach den Unterhaltsleitlinien des Bezirks) kann das üblich sein. In diesem Fall sind die berufsbedingten Aufwendungen konkret nachzuweisen.
	
	
	
	
	
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					Einkommen nicht mit 5% bereinigt
				 
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