11-02-2025, 19:08
(11-02-2025, 16:05)Clarity schrieb:Diese(11-02-2025, 15:05)expat schrieb: Bei meinem Fall in Dänemark musste die Mutter mit dem Kind im Land bleiben, so lange das Gerichtsverfahren lief. Das könnte eine dänische Sonderregelung sein.
War die Ausreise dauerhaft oder temporär geplant?
Sie sagt jedem, es ist nur für ein paar Monate und sie kommt dann wieder.
Was auch immer sich in der Zwischenzeit für sie hier ändern soll? Mehr Chancen hat sie dann auch nicht.
Die Gefahr die ich sehe ist, dass aufgrund des beschränkten Zeitraums eine Ausreise erstmal zugelassen wird,
sie dann aber einfach nicht mehr kommt.
Mir droht sie regelmäßig mündlich, wenn ich nicht mitspiele, dass sie ja auch einfach länger bleiben kann.
Und ich ja selber schuld bin...
Beschämungstaktiken kommen mir bekannt vor .
Ich war auch selber schuld
Dass meine Ex mich verlassen hat
Und dass es
besser wäre wenn das Kind ohne mich aufwächst
Eine richtige Begründung gibt es bis heute nicht
weil es immer heißt: hätte sie mir schonmal
erklärt usw.
Mir hat meine Ex sogar schriftlich gedroht,
dass wenn ich ihr das alleinige Sorgerecht nicht überlasse
Sie dann Betreuungsunterhalt fordert .
5 Tage später hat sie dann den BU eingeleitet .
Also die einzige Möglichkeit ist zurückdrohen
und Versprechen nicht einhalten.
Wie haftbar ist die eigentlich für den Konsumkredit ?
Wäre genial wenn man sie mit ins Boot nehmen könnte