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U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI
#4
ChatGPT kannst Du bei Deutschen Rechts- und Steuerthemen vergessen. Entweder sind die Antworten zu Allgemein gehalten (also vielleicht als Einleitung verwendbar; mehr auch nicht) oder sind schlichtweg falsch. Ich konnte ChatGPT bisher für meine Rechts- und Steuerthemen nicht gebrauchen. MS Co-Pilot hatte noch die ein oder andere besser verwendbare Lösung formuliert, vielleicht zu 50% brauchbar.

Frage: Was wurde Dir überhaupt vorgeworfen? Wie lautete die Begründung?
Der §170 ist ja sozusagen ein Dauerbrenner ;-)
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RE: U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI - von DrNewton - 08-02-2025, 17:48

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