27-11-2024, 12:50
Dann eine Stufe runter (zwei sind sehr utopisch) wegen erweitertem Umgang und die Ergebnisstufe zahlen. Wenn das Ergebnis der Mindestunterhalt ist, dann den Mindestunterhalt. Dann hat sich die Frage nach zwei Stufen auch gleich von selbst erledigt, denn es gibt keine Stufen unter dem Mindestunterhalt. Das wäre Mangelfall und den kannst du vergessen.