22-11-2024, 20:13
Wenn die Frau keinen Unterhaltstitel unterschrieben hat
dann ist Geld auch vom Kindesunterhalt nur maximal 2 Jahre
Möglich rückwirkend zu fordern .
Am besten jetzt schon anfangen
die Zahlungen von Dir an die Ex zu verrechnen mit der ältesten
Kindesunterhaltszahlung die dir von der Ex fehlt .
dann ist Geld auch vom Kindesunterhalt nur maximal 2 Jahre
Möglich rückwirkend zu fordern .
Am besten jetzt schon anfangen
die Zahlungen von Dir an die Ex zu verrechnen mit der ältesten
Kindesunterhaltszahlung die dir von der Ex fehlt .