21-11-2024, 09:44
laß dir zu dieser Aussage einen rechtsmittelfähigen Bescheid (schriftlcih, mit Begründung) geben und lege Widerspruch ein.
Genau genommen ruft dich die Dame vom Jugendamt zum Begehen einer Straftat nach § 170 StGB auf.
Genau genommen ruft dich die Dame vom Jugendamt zum Begehen einer Straftat nach § 170 StGB auf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1