21-11-2024, 09:17
Einen Antrag habe ich gestellt und die Antwort war, dass es bei aufgeteilten Kindern keinen Unterhaltsvorschuss gibt, da jeder Elternteil im Sinne vom Unterhaltsvorschussgesetz seiner Unterhaltspflicht nachkommt.
Nach einer Rückfrage etc. hat die Dame es genauer erklärt telefonisch und schriftlich, wie oben geschrieben.
Genau vor diesem Hintergrund habe ich auch gedacht, dass ich die Unterhaltszehlungen einstellen kann. Bei später folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich mich auf diese Entscheidung vom Jugendamt berufen.
Ich denke aber, dass es am Ende noch schlimmer für mich wird, deshalb lasse ich es so sein im Moment.
Wenn ich die Beistandschaft beim JA beantrage, wird die Ex. dann vom Jugendamt direkt angeschrieben usw. oder wird man da erstmal unverbindlich beraten und aufgeklärt?
Nach einer Rückfrage etc. hat die Dame es genauer erklärt telefonisch und schriftlich, wie oben geschrieben.
Genau vor diesem Hintergrund habe ich auch gedacht, dass ich die Unterhaltszehlungen einstellen kann. Bei später folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich mich auf diese Entscheidung vom Jugendamt berufen.
Ich denke aber, dass es am Ende noch schlimmer für mich wird, deshalb lasse ich es so sein im Moment.
Wenn ich die Beistandschaft beim JA beantrage, wird die Ex. dann vom Jugendamt direkt angeschrieben usw. oder wird man da erstmal unverbindlich beraten und aufgeklärt?