19-11-2024, 18:21
Beistandschaft. Wenn die dich abwiegeln wollen, halt ihnen das Schreiben unter die Nase.
Das Schreiben ist so grober Unfug, dass man diesen Müll nur aus den Tiefen eines Mescalin-Trips heraus erfinden kann. Dabei ist das nicht mal selten, das ein Jugendamt die Gesetzgebung, die es gerne beachtet, wenn es einen Mann eintüten will, absolut ignoriert, wenn es dem JA in den Kram passt.
Bei solch einem Geschreibsel verlange ich einen Verweis bezüglich der Rechtsgrundlage und einen Bescheid als Verwaltungsakt aufgrund meines Antrages. Was die Meiste nicht wissen ist, dass einem Antrag (hier auf Unterhaltsvorschuss) entweder abgeholfen werden muss (er wird also angenommen) oder er wird abgelehnt. In diesem Moment hat dieser Antrag einen Rechtsmittelbehelf und man kann in den Widerspruch gehen. Und du würdest dich wundern, was dann plötzlich passiert ,-) - zu Deinen Gunsten
Diese Briefe sind Abwehrschreiben. Plötzlich können die darauf verweisen, "dass Eltern sich üblicherweise bei solchen Konstellationen einigen" und - noch witziger - sie von einer Hin-und Her-Überweisung reden, die es im Unterhaltsrecht hier so nicht gibt. Siehe obige Erklärung von p.
Ja, natürlich könntest du zum Rechtsanwalt gehen. Auskunft verlangen. Titulierung verlangen etc bla bla. Rechtsstreit. Streß. Diese "Möglichkeit" verhindert aber nicht das Recht darauf, UHV zu verlangen.
Wie gesagt: Hier musst du dran bleiben. Beistandschaft einrichten. Bisschen warten. Kommt nix, dann UHV beantragen. Erneut!
Das Schreiben ist so grober Unfug, dass man diesen Müll nur aus den Tiefen eines Mescalin-Trips heraus erfinden kann. Dabei ist das nicht mal selten, das ein Jugendamt die Gesetzgebung, die es gerne beachtet, wenn es einen Mann eintüten will, absolut ignoriert, wenn es dem JA in den Kram passt.
Bei solch einem Geschreibsel verlange ich einen Verweis bezüglich der Rechtsgrundlage und einen Bescheid als Verwaltungsakt aufgrund meines Antrages. Was die Meiste nicht wissen ist, dass einem Antrag (hier auf Unterhaltsvorschuss) entweder abgeholfen werden muss (er wird also angenommen) oder er wird abgelehnt. In diesem Moment hat dieser Antrag einen Rechtsmittelbehelf und man kann in den Widerspruch gehen. Und du würdest dich wundern, was dann plötzlich passiert ,-) - zu Deinen Gunsten
Diese Briefe sind Abwehrschreiben. Plötzlich können die darauf verweisen, "dass Eltern sich üblicherweise bei solchen Konstellationen einigen" und - noch witziger - sie von einer Hin-und Her-Überweisung reden, die es im Unterhaltsrecht hier so nicht gibt. Siehe obige Erklärung von p.
Ja, natürlich könntest du zum Rechtsanwalt gehen. Auskunft verlangen. Titulierung verlangen etc bla bla. Rechtsstreit. Streß. Diese "Möglichkeit" verhindert aber nicht das Recht darauf, UHV zu verlangen.
Wie gesagt: Hier musst du dran bleiben. Beistandschaft einrichten. Bisschen warten. Kommt nix, dann UHV beantragen. Erneut!