19-11-2024, 16:32
Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss habe ich bereits gestellt.
Der wurde abgelehnt mit der Begründung:
"Der Gesetzgeber sieht normalerweise vor, dass Sie der Mutter für das Kind welches bei ihr lebt Unterhalt zu zahlen haben ( keinen Tanzkurs oder ähnliche Kurse oder Fahrtgebühren sondern Unterhaltszahlungen per Überweisung oder Barzahlung direkt an die Kindesmutter und nicht an Dritte) und die Mutter Ihnen den Unterhalt für das Kind zu zahlen hat, welches bei Ihnen wohnt.
In der Regel würden Sie den Unterhalt von der Mutter fordern und die Mutter von Ihnen. Sollte die Mutter oder Sie sich weigern den Unterhalt jeweils zu zahlen, hat jeder Elternteil die Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder die Beistandschaft des Jugendamtes einzuschalten.
Da es sich aber bei den Unterhaltszahlungen sozusagen um eine "Hin und Her-Überweisung " handelt sieht man in der Regel von solchen Vorgehensweisen ab und jeder Elternteil sorgt für das Kind welches bei ihm lebt, so wie es bei Ihnen auch der Fall ist.
Normalerweise handhaben es Eltern aufgeteilter Kinder so, dass jeder für die Kosten des Kindes aufkommt.
Ich muss Ihren Antrag wie schon mitgeteilt aufgrund der "aufgeteilten Kinder" ablehnen."
Für das Jugendamt kommt jeder seiner Unterhaltspflicht nach. Die Realität sieht anders aus.
Der wurde abgelehnt mit der Begründung:
"Der Gesetzgeber sieht normalerweise vor, dass Sie der Mutter für das Kind welches bei ihr lebt Unterhalt zu zahlen haben ( keinen Tanzkurs oder ähnliche Kurse oder Fahrtgebühren sondern Unterhaltszahlungen per Überweisung oder Barzahlung direkt an die Kindesmutter und nicht an Dritte) und die Mutter Ihnen den Unterhalt für das Kind zu zahlen hat, welches bei Ihnen wohnt.
In der Regel würden Sie den Unterhalt von der Mutter fordern und die Mutter von Ihnen. Sollte die Mutter oder Sie sich weigern den Unterhalt jeweils zu zahlen, hat jeder Elternteil die Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder die Beistandschaft des Jugendamtes einzuschalten.
Da es sich aber bei den Unterhaltszahlungen sozusagen um eine "Hin und Her-Überweisung " handelt sieht man in der Regel von solchen Vorgehensweisen ab und jeder Elternteil sorgt für das Kind welches bei ihm lebt, so wie es bei Ihnen auch der Fall ist.
Normalerweise handhaben es Eltern aufgeteilter Kinder so, dass jeder für die Kosten des Kindes aufkommt.
Ich muss Ihren Antrag wie schon mitgeteilt aufgrund der "aufgeteilten Kinder" ablehnen."
Für das Jugendamt kommt jeder seiner Unterhaltspflicht nach. Die Realität sieht anders aus.