19-11-2024, 12:30
Hallo,
ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.
D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".
Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.
Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?
Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?
ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.
D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".
Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.
Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?
Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?