07-11-2024, 13:49 
		
	
	
		Zu beurkunden ist bis aufs letzte Komma exakt das, was der Unterzeichnende beurkunden will. Ob die dann entstandene Urkunde dem Unterhaltsrecht entspricht, ist dafür erst mal irrelevant. Der Weg ist so:
- Urkunde wird formuliert und unterzeichnet. Das Jugendamt fungiert dabei nur als Urkundsperson, wie ein Notar.
- wenn sie damit unzufrieden sind, müssen sie klagen. Anschliessend.
	
	
	
	
- Urkunde wird formuliert und unterzeichnet. Das Jugendamt fungiert dabei nur als Urkundsperson, wie ein Notar.
- wenn sie damit unzufrieden sind, müssen sie klagen. Anschliessend.

 
 

