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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Aus Kinder- und Verfahrenssicht: Je mehr Umgang, desto besser.

Und lass dich da nicht wieder reinlegen. Ein Nachmittag ist kein Umgangstag. Ein Umgangstag sind 24 Stunden über Nacht. Gerade mit der sachten Verbreitung des Wechselmodells wird da viel herumgerechtet, was ein Umgangstag eigentlich ist.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 30-09-2024, 23:10

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