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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Das ist ein Riesenunterschied. Oben stand noch:

(24-09-2024, 13:01)Waschbär schrieb: - Mutter darf bis zur Hauptverhandlung nicht umziehen.

Bis Jahresende und bis Hauptverhandlung macht viele Monate aus, da erst ein Gutachten erstellt wird. Und ein Beschluss ist es auch nicht, sondern ein Vergleich. Damit sieht alles sehr viel trüber aus, auf dieser Basis ist das nicht mittelwertig, sondern schlecht gelaufen.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 27-09-2024, 15:10

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