26-09-2024, 09:51
(25-09-2024, 23:50)p__ schrieb: Kannst du dir ja denken. Beide Eltern toll und geeignet, Kinder mit guter Beziehung zu beiden, Mutter jedoch Hauptbetreuungsperson. Mutter hat gute Gründe für Rückkehr (soziale Kontakte dort, weitere Hilfspersonen, berufliche Aussichten, blablabla....), Kontakt der Kinder mit Vater kann auch dann weiterhin gut gestaltet werden durch ein grosszügiges Umgangsrecht, das neben jedem zweiten Wochenende auch die halben Ferien umfassen wird. Das wird der Situation, dem Kindeswohl und den verschiedenen Interessen am besten gerecht.
Das würde ich auch am wahrscheinlichsten halten. Die Gutachter haben die entsprechenden Textbausteine die sie mit copy and paste zum gewünschten Ergebnis zusammensetzen.
"Die Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Lebensmittelpunkt bei der Mutti" ist auch so eine verklausulierte Formulierung. Das ABR haben beide, faktisch hat die Mutti einen Freifahrtschein. Ich denke auch, dass die Mutti in spätestens 1 Jahr am alten Wohnort ist mit den Kindern.
At Waschbär: Ist die Mutti aktuell berufstätig an eurem Wohnort?