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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Ist doch gut. Schon eine Wohnung haben und dann wieder die alte Wohnung haben wollen, das muss sie erst mal dem Richter erklären :-)
Im Moment zeichnet sie sich selbst in die Ecke. Erwarte den mündlichen Termin gelassen und freue dich, dass er in den nächsten Tagen stattfindet. Die Dringlichkeit hätte auch verneint werden können.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 16-09-2024, 10:12

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