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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#76
Es gibt für den Verfahrensbeistand keine Pflicht, irgendjemand anzuhören. Der Richter hat den Termin im Kalender, solange ruht alles in der Akte, keiner prüft vorher ob Person X auch Person Y angehört hat. Es kann höchstens sein, dass am Termin festgestellt wird, dass keiner Ahnung hat weil man allseits eifrig urlaubte und deshalb beschliesst, nichts zu beschliessen, nämlich alles zu verschieben.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 21-08-2024, 10:45

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