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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
#44
(07-08-2024, 00:13)Waschbär schrieb: Aber welches Argument kann meine Frau denn vorbringen, außer dass sie eben 2x 3 Jahre in Elternzeit war?

Wieso nur Elternzeit? Sie kann nach nachweisen, dass sie bis heute die Hauptbetreuungsperson war. Wer war mehr im Beruf, du oder sie? Gemäss Kontinutitätsprinzip ist es im deutschen Recht das Beste, wenn sie das auch weiterhin bleibt.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 07-08-2024, 13:18

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