23-06-2024, 11:52
Irgendwelche "was wäre, wenn" Behauptungen muss aber der Unterhaltsbegehrende nachweisen, nicht der Unterhaltsverpflichtete. Wer die 3000 verdiente, muss also nachweisen, dass es jetzt 3500 wären. In der Praxis gelingt es ausserdem selten, eine fiktive Beförderung nachzuweisen.
Bei dir ist das Risiko freilich höher. Weil du ein ganz fetter Braten bist, alles wird jubeln, dich zu schlachten, dann da ist echt was zu holen. Erwarte einen der Mutter sehr geneigten Richter und einen sehr engagierten Gegenanwalt.
Bei dir ist das Risiko freilich höher. Weil du ein ganz fetter Braten bist, alles wird jubeln, dich zu schlachten, dann da ist echt was zu holen. Erwarte einen der Mutter sehr geneigten Richter und einen sehr engagierten Gegenanwalt.