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Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos?
#5
Ich denke nicht, dass der Beistand befugt ist Auskunft zu fordern, sobald UHV beantragt ist, daher das Konstrukt mit der Abtretung. Denn es heißt:
UhVorschG §7:
Hat der Berechtigte für die Zeit, für die ihm die Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz gezahlt wird, einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem er nicht lebt, … so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf das Land über."

Ich habe übrigens von dem Abtretungsvertrag nichts mitbekommen, bis zu der rechtlichen Überprüfung anlässlich meiner Datenschutzrechtlichen Anfrage. Ich halte es für möglich, dass das allgemein gängige Praxis ist, dass es nur niemand mitbekommt.
Es wurde ja erst mit dem Urteil vom 18.03.2020, AZ XII ZB 213/19 festgestellt, das der andere Elternteil zustimmen muss, bei gemeinsamen SR.

Und im September 2021 wurde der Abtretungsvertrag zwischen dem Land und der KM geschlossen, ohne meine Zustimmung einzuholen, die hatten das noch nicht mitbekommen.
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RE: Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos? - von Marcus - 19-04-2024, 18:50

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