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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#47
(17-04-2024, 09:09)p__ schrieb: Die erste Aussage ist die auch die beste Forderung, die sollte man tatsächlich zu Anfang bringen, als das ganze Ding losging. Bei richtigen Katastrophen hätte das auch Chancen gehabt und hätte alles nachdrücklich rechtlich bereinigt. Ob es eine war wusstest du noch nicht.

Wenn aber nun die Helferlein zagen und zögern, alles nicht so schlimm, Alleinsorge aussichtslos und die Geschichte geht schliesslich vor Gericht, dann müssen statt Aussagen vor der Helferindustrie konkrete Anträge ans Gericht gestellt werden. In diesen Anträgen bringt es nichts mehr, komplett gegen die Helferindustrie zu arbeiten, vielmehr braucht man etwas, das sowohl durchsetzbar als auch gerade noch zielführend ist. Durchsetzbar vor dem Richter. Das ist dann -leider- nur noch gemeinsame Sorge plus Fixierung des Ausenthalts oder besser des Teilrechts ABR.

Mit dem Ergebnis könnte ich ja auch leben. Allerdings hatte ich im Gespräch mit dem Verfahrensbeistand den Eindruck, daß vor einer solchen Entscheidung erst mal ein langer Weg steht (Betreuter Umgang, Umgang, Wochenenden, Urlaub, etc.). Also erst mal Monate ohne jede Weiterentwickelung. Kann ich meine Hoffnung, daß das Ding in der ersten Verhandlung durchläuft begraben? Wird das wieder ein Jahr Prozesshorror?
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 17-04-2024, 10:42

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