21-03-2024, 12:00
(21-03-2024, 11:38)p__ schrieb: Unterhalt: Natürlich kann eine Minderjährige nicht sagen, sie will keinen mehr. Sie hat gar nichts zu sagen, kann sich nicht selbst vertreten. Das kann nur die Mutter oder ihre Beauftragten, Anwalt oder Jugendamt. Dein Verhalten beim Unterhalt sollte streng formal und korrekt sein. Wenn du Geld hast, schalte deinerseits einen Dritten dazwischen, einen Anwalt, belaste dich damit nicht. Ansonsten gilt: Zahlen, solange Schulbescheinigungen eintreffen. Schickt man dir keine mehr, Zahlung einstellen wenn kein Titel oder klagen. Kein Gerede, keine endlosen Nachfragen.
Wie oft und ab welchem Alter sollte man Schulbescheinigungen anfordern?
Grüße
Lullaby